Zwischen Ihnen und dem Eigentümer der Ferienunterkunft, vertreten durch das Vermietungsbüro Hinrichs, Am Wattenweg 3, 27476 Cuxhaven, kommt mit Buchung ein verbindlicher Mietvertrag bezüglich der umseitigen von Ihnen gewünschten Ferienunterkunft zustande. Mit der Buchung der Ferienunterkunft erklären Sie sich mit den Mietbedingungen einverstanden.
Ab dem Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages wird eine Anzahlung von € 80,00 fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbuchungspreis direkt zu überweisen oder bei Anreise mit EC-Karte zu begleichen.
Die von Ihnen gebuchte Ferienunterkunft, der dazugehörige PKW-Stellplatz und alle weiteren zu der Ferienunterkunft gehörenden Leistungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt täglich in der Zeit von 14:00-16:00 Uhr im Vermietungsbüro Hinrichs, Am Wattenweg 3, 27476 Cuxhaven/Duhnen. Wir bitten Sie bei Anreise die ausgedruckte Buchungsbestätigung oder einen Personalausweis bereit zu halten. Bei einer späteren Anreise, bitten wir um eine rechtzeitige telefonische Absprache der Schlüsselübergabe.
Sollte die von Ihnen gebuchte Ferienunterkunft für den Mietzeitraum durch höhere Gewalt (z.B. Wasserschaden, Brand usw.) nicht zur Verfüngung stehen, ist das Vermietungsbüro befugt, Ihnen eine gleichwertige Ersatzferienunterkunft zur Verfügung zu stellen.
Die Ferienunterkunft wird für die angegeben Vertragsdauer aussschließlich zur Nutzung von Urlaubszwecken vermietet und darf nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl belegt werden. Bei einer Überschreitung dieser Anzahl (einschließlich Kinder und Kleinkinder) kann die Übergabe der Ferienunterkunft verweigert und der Mietvertrag gekündigt werden.
Die Schlüssel der Ferienunterkunft sind am Abreisetag um 10:00 Uhr im Vermietungsbüro Hinrichs, Am Wattenweg 3, 27476 Cuxhaven/Duhnen abzugeben oder vorher dort in den vorhandenen Sammelbriefkasten einzuwerfen. Sollten die Schlüssel am Abreisetag nicht im Vermietungsbüro abgegeben oder dort in den Sammelbriefkasten eingeworfen worden sein, ist eine Gebühr von € 25,00 als zusätzlichen Aufwand an das Vermietungsbüro zu zahlen.
Sollten Sie von der Buchung der Ferienunterkunft zurücktreten, ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 25,00 an das Vermietungsbüro zu zahlen. Zudem werden Ihnen Stornierungskosten durch nicht Inanspruchnahme der von Ihnen gebuchten Ferienunterkunft wie folgt berechnet:
Sollten Sie die Buchung mehr als 90 Tage vor dem Anreisedatum schriftlich stornieren, fallen keine Stornierungskosten an, ab einen Zeitram von 90 Tagen vor Mietbeginn fallen Stornierungskosten in Höhe von 90% des vereinbarten Mietzinses bzw. Tagespreises an und sind von Ihnen zu entrichten. Sollte es dem Vermietungsbüro gelingen, die Ferienunterkunft in Ihrem Mietzeitraum neu zu vermieten, werden die insoweit erzielten Mieteinnahmen von denen von Ihnen zu tragenden Stornierungskosten nach Ablauf des Buchungszeitraumes in Abzug gebracht. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Aufforderungen die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung sowie Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solche Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In den Ferienunterkünften, in denen die Aufnahme von Haustieren nicht explizit erlaubt ist, dürfen Haustiere nicht aufgenommen werden. Sollte durch das Vermietungsbüro festgestellt werden, dass Haustiere während Ihres Aufenthaltes sich in der Ferienunterkunft befinden oder Haustiere zu Besuch empfangen werden, ist das Vermietungbüro verpflichtet, Ihnen die Nutzung der Ferienunterkunft zu untersagen und eine zusätzliche Sonderreinigung in Höhe von € 150,00 zu erheben sowie den vereinbarten Gesamtenbuchungspreis einzubehalten. Stellt das Vermietungsbüro nach Abreise fest, dass sich Haustiere in der Ferienunterkunft aufgehalten haben, wird ebenfalls eine Sonderreinigung von € 150,00 erhoben.
Außerdem ist das Rauchen in sogenannten Nichtraucherwohnungen untersagt. Sowohl in allen Mieträumen als auch in den Gebäuden gilt absolutes Rauchverbot. Sollten Sie hiergegen verstoßen, ist das Vermietungsbüro befugt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und den vereinbarten Gesamtbuchungspreis einzubehalten sowie einen zusätzlichen Reinigungszuschlag in Höhe von € 200,00 in Rechnung zu stellen. Stellt das Vermietungsbüro nach Abreise fest, dass in der jeweiligen Ferienunterkunft geraucht wurde, wird ebenfalls ein zusätzlicher Reinigungszuschlag in Höhe von € 200,00 berechnet.
Bei der angemieteten Ferienunterkunft handelt es sich um eine Wohnung, in der sich die Gäste selbst versorgen müssen. Die Ferienunterkunft ist nicht mit Bettwäsche und Handtüchern und sonstigen Verbrauchsmaterialien (z.B Toilettenpapier, Geschirrspülmittel usw.) ausgestattet (Ausnahme: in der Buchungsbestätigung wird aufgeführt das Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder dazu gebucht sind). Es besteht die Möglichkeit, über das Vermietungsbüro Bettwäsche und Handtücher sowie Kinderhochstühle gegen eine Gebühr gesondert zu mieten. Es wird diesbezüglich um eine schriftliche Bestellung bis fünf Tage vor Anreise gebeten. Sollte dies mangels des verfügbaren Kontigentes nicht möglich sein, entsprechend Gegenstände zu Verfügung zu stellen, wird dieses Ihnen durch das Vermietungsbüro mitgeteilt.
Die Ausstattung und Einrichtung der jeweiligen Ferienunterkunft obligt dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung. Bei Beschädigungen der Ausstattung und/oder Einrichtung ist das Vermietungsbüro bemüht, mit dem Eigentümer diesbezüglich in Kontakt zu treten und Ersatz für die beschädigten Gegenstände zu beschaffen, eine Verpflichtung seitens des Vermietungsbüro besteht insoweit jedoch nicht.
Sollten angegebene Leistungen (z.B. WLAN, Schwimmbad- und Saunabenutzung etc.) ausfallen, ist eine Haftung des Vermietungsbüros hierfür ausgeschlossen. Zudem wird ein Umgang mit handelsüblichen Elektrogeräten sowie WLAN- und Hotspoteinrichtungen vorrausgesetzt. Das Verstellen und/oder Umprogrammieren von Fernsehgeräten, Router und Repeatern ist nicht gestattet. Sollte hiergegen verstoßen werden, wird zur Wiedereinstellung bzw. Wiedereinrichtung der entsprechenden Geräte eine Pauschalgebühr von €15,00 erhoben.
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen der Ferienunterkunft ist der Mieter ersatzpflichtig.
Desweiteren dürfen Gegenstände, die sich in der Ferienunterkunft befinden (Möbel, Haushaltsgegenstände etc.) nicht umgestellt und nicht aus der Ferienunterkunft entfernt und in andere Unterkünfte mitgenommen werden. Reklamationen der Ferienunterkunft bzw. Ersatzferienunterkunft sind unverzüglich dem Vermietungsbüro zu melden, damit etwaige Mängel in einer angemessenen Frist (unter Berücksichtigung von gesetzlichen Sonn-und Feiertagen) abgestellt werden können.
In der Ferienunterkunft sind keine Reparaturen selbstständig vorzunehmen. Sollte durch falsche Behandlung oder Bedienung Schäden in der Ferienunterkunft entstehen, sind die Reperaturkosten vom Mieter in voller Höhe zu übernehmen. Schäden, die an der Austattung und Einrichtung während der eigenen Mietzeit entstanden sind, sind unverzüglich dem Vermietungsbüro zu melden. Meist lassen sich derartige Angelegenheiten schnell und unkompliziert über die private Haftpflichtversicherung regeln. Schäden die während der eigenen Mietzeit an der Ausstattung und Einrichtung entstanden sind, nicht gemeldet werden und nach Abreise durch das Vermietungsbüro festgestellt werden, sind dem Eigentümer über das Vermietungsbüro gegen Rechnung zu ersetzen.
Am Ende des Mietzeitraumes ist die Ferienunterkunft wie folgt zu hinterlassen:
Sollte dies nicht geschehen, wird Ihnen für den zusätzlichen Reinigungsaufwand eine Gebühr in Höhe von € 20,00 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Fundsachen, die in den Ferienunterkünften liegen geblieben sind, werden 14 Tage ab dem Abreisetag von dem Vermietungsbüro aufbewahrt und, sofern Sie es wünschen, auf Ihre Kosten an Sie übersandt. Sollte eine Übersendung nicht gewünscht sein oder innerhalb von 14 Tagen ab der Abreise keine Nachricht über die Verwendung der Fundsachen von Ihnen eingegangen sein, ist das Vermietungsbüro berechtigt, die Fundsachen zu vernichten.